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Ausbildung zur Pflegefachassistenzkraft

Allgemeines zur Ausbildung

Im Rahmen der generalistischen Ausbildung zur Pflege­fach­assistentin/zum Pflege­fach­assistenten ist Daheim e.V. praktische Ausbildungsstätte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Pflegeschulen.

Als Auszubildende/Auszubildender wirst Du in unterschiedlichen Bereichen von Daheim e.V. sowie in einem kooperierenden Krankenhaus eingesetzt und erhältst dadurch eine umfassende, qualifizierte Ausbildung zur Pflegefachassistentin/zum Pflegefachassistenten.

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung hat einen Umfang von mindestes 950 Stunden. Die gezielte Anleitung der Auszubildenden wird von einer entsprechend qualifizierten Praxisanleitung oder einer benannten examinierten Pflegefachkraft durchgeführt.

Die Stundenverteilung der Pflichteinsätze in der Pflegeassistenz bei Menschen aller Altersstufen ist wie folgt geregelt:

  • ambulanten Versorgung: 460 Stunden.
  • in operativen Bereichen im Krankenhaus: mindestens 230 Stunden.
  • Stationäre Langzeitpflege: 230 Stunden.

Zur Verteilung (nach Bedarf): 30 Stunden.

Die Praxisanleitungen in der Ausbildung

Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die Praxisanleitung. Aufgabe der Praxisanleiterinnen und -anleiter ist es, Dich als Auszubildende/Auszubildender als direkte Ansprechperson schrittweise an die Aufgaben der Pflegefachassistentinnen und Pflegefachassistenten heranzuführen und während der Ausbildung zu begleiten.

Die Praxisanleitungen sind verantwortlich für

  • die Vermittlung von pflegerischem „Wissen und Können" nach dem aktuellen Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse
  • das schrittweise Heranführen der Auszubildenden an die eigenständige Umsetzung der beruflichen Aufgaben abhängig vom jeweiligen Ausbildungsstand
  • die Durchführung des Erst-, Zwischen- und Abschlussgesprächs
  • die geplante und zielgerichtete Anleitung anhand von Wochenplänen
  • die Unterstützung und Beurteilung der Auszubildenden im jeweiligen Bereich, z.B. Begleitung bei der Pflege
  • die Beurteilung des Entwicklungsprozesses des einzelnen Auszubildenden
  • die Vorbereitung und Mitwirkung an der praktischen Abschlussprüfung als Mitglied des Prüfungsausschusses in enger Kooperation mit den zuständigen Praxiskoordinator:innen

Ausbildungsvertrag und -konditionen

Du bist als Auszubildende/Auszubildender sind durch den Ausbildungsvertrag Mitarbeiterin/Mitarbeiter des Daheim e.V. Die Probezeit beträgt 3 Monate.

  • Mitarbeitergespräche
    Spätestens zur Mitte des 3. Ausbildungsmonats findet das Probezeitendgespräch statt. Ziel und Sinn dieses Gespräches ist es Dir als Auszubildende/Auszubildender den Ausbildungsstand und eventuell notwendigen Lernbedarf zu vermitteln.
    Ein weiteres Mitarbeitergespräch findet am Ende des dritten Praxiseinsatzes statt. In dem Gespräch soll der weitere Lernbedarf hinsichtlich der praktischen Prüfung geklärt werden.
  • Ausbildungsziel
    Dem Ausbildungsziel folgend, kann Dir als Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistenten die Pflege und Begleitung von Menschen aller Altersstufen nach Anleitung und unter Aufsicht und Verantwortung einer Pflegefachkraft übertragen werden.

Darüber hinaus bist Du als Pflegefachassistentin oder Pflegefachassistent berechtigt einfache Behandlungspflegen gemäß der gültigen Rahmenverträge durchzuführen.

Die Ausbildung beginnt je nach Pflegeschule zum 1.4, 1.6 oder 1.8.

Bewirb Dich gleich hier!

Oder interessiert an einer Ausbildung zur Pflegefachkraft?

Die Ausbildung zur Pflegefachkraft dauert 3 Jahre. Als ausgebildete Pflege­fachkraft kannst Du weisungsberechtigt gegenüber Pflege­assistenzkräften sein und Teamverantwortung in Pflege­leitungs­positionen übernehmen.

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Helge Pabst steht Ihnen gerne als Ansprech­partner zur Verfügung:
(0 52 41) 70 940-49
E-Mail

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