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Ausbildung zur Pflegefachkraft

Allgemeines zur Ausbildung

Seit 2020 gilt in Deutschland die Vorgabe einer generalistischen Pflegeausbildung. Diese befähigt Dich als Auszubildenden, Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen zu pflegen. Die generalistische Pflegeausbildung schließt nach drei Jahren mit dem Berufsabschluss „Pflegefachfrau" bzw. „Pflegefachmann" ab.

Im Rahmen der generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann ist Daheim e.V. praktische Ausbildungsstätte in Zusammenarbeit mit verschiedenen Pflegeschulen. Als Auszubildende/Auszubildender wirst Du in unterschiedlichen Bereichen von Daheim e.V. eingesetzt und erhältst dadurch eine umfassende, qualifizierte Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann mit dem Schwerpunkt ambulante Akut-und Langzeitpflege.

Darüber hinaus absolvierst Du Pflichteinsätze gemäß Pflegeberufegesetz §7 in kooperierenden Einrichtungen.

Was heißt das nun konkret?

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung hat einen Umfang von 2500 Stunden und eine Dauer von drei Jahren in der Vollzeitausbildung. Deine gezielte Anleitung als Auszubildende/Auszubildender erhältst Du von einer entsprechend qualifizierten Praxisanleitung/Pflegefachkraft.

Die Stundenverteilung ist auf die verschiedenen Einsatzarten festgelegt.

Erstes und zweites Ausbildungsdrittel:

  • I Orientierungseinsatz: 400 Stunden
  • II Pflichteinsätze
    • Stationäre Akutpflege (Krankenhaus): 400 Stunden
    • Stationäre Langzeitpflege: 400 Stunden
    • Ambulante Akut-/Langzeitpflege: 400 Stunden
    • Pädiatrische Versorgung: 60-120 Stunden

Letztes Ausbildungsdrittel:

  • III Pflichteinsatz
    • Allgemein- oder gerontopsychiatrische Versorgung: 120 Stunden
  • IV Weitere Einsätze/Stunden zur freien Verfügung: 160 Stunden
  • V Vertiefungseinsatz im Bereich eines Pflichteinsatzes
    (inklusive praktischer Abschlussprüfung): 500 Stunden

In der 2. Hälfte der Ausbildung sind Nachtdienste im Umfang von 80 bis 120 Stunden zu absolvieren.

Am Ende des 2. Ausbildungsdrittels wird eine Zwischenprüfung zur Ermittlung des Ausbildungsstandes durchgeführt.

Joelle B., Azubi bei Daheim

Joelle B., Azubi bei Daheim e.V.

»Hey, Joelle, komm doch mal...« oder ...kannst Du mir mal ganz schnell...
Oft weiß ich garnicht wo mir der Kopf steht, so fordernd kann
ein Arbeitstag sein. Aber ich liebe Herausforderungen und Pflegefachkraft
ist mein Traumberuf, da gibt's nix dran zu rütteln.«

Die Praxisanleitungen in der Ausbildung

Wesentlicher Bestandteil der praktischen Ausbildung ist die Praxisanleitung. Aufgabe der Praxisanleiterinnen und -anleiter ist es, Dich als Auszubildende/Auszubildender schrittweise an die Aufgaben der Pflegefachfra­uen und Pflegefachmänner heranzuführen und Dich während der Ausbildung zu begleiten.

Die Praxisanleitungen sind verantwortlich für

  • die ordnungsgemäße Durchführung der praktischen Ausbildung entsprechend dem praktischen Rahmenlehrplan
  • die Vermittlung von pflegerischem „Wissen und Können" nach dem aktuellen Stand pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse
  • das schrittweise Heranführen der Auszubildenden an die eigenständige Umsetzung der beruflichen Aufgaben abhängig vom jeweiligen Ausbildungsstand
  • die Durchführung des Erst-, Zwischen- und Abschlussgesprächs
  • die geplante und zielgerichtete Anleitung anhand von Wochenplänen
  • die Unterstützung und Beurteilung der Auszubildenden im jeweiligen Bereich, z.B. Begleitung bei der Pflege
  • die Beurteilung des Entwicklungsprozesses des einzelnen Auszubildenden.

Ausbildungsvertrag und -konditionen

Als Auszubildende/Auszubildender bist Du durch den Ausbildungsvertrag Mitarbeiter:in von Daheim e.V. Die Probezeit beträgt 6 Monate.

Mitarbeitergespräche: Spätestens am Ende des 5. Ausbildungsmonats findet das Probezeitendgespräch statt. Ziel und Sinn dieses Gespräches ist es Dir als Auszubildende/Auszubildender Deinen Ausbildungsstand und eventuell notwendigen Lernbedarf zu vermitteln. Ein weiteres Mitarbeitergespräch findet am Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.

Am Ende jedes Ausbildungsjahres erstellt die Pflegeschule für jeden Auszubildenden ein Jahreszeugnis, das sowohl die theoretischen Leistungen als auch die Noten der Praxiseinsätze berücksichtigt.

Die Ausbildung beginnt je nach Pflegeschule zum 1.4., 1.5., 1.8., 1.9., 1.10. oder 1.11. eines jeden Jahres

Oder interessiert an einer Ausbildung zur Pflegefachassistenzkraft?

Die Ausbildung zur Pflegefachassistenzkraft dauert 1 Jahr in den Bereichen ambulante Versorgung, im operativen Bereich (Kranken­haus) und der stationären Langzeit­pflege. Als Pflege­assistentzkraft erhältst Du von Pflege­fachkräften Anweisungen zu unterstützenden Pflege­tätigkeiten.

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Helge Pabst steht Ihnen gerne als Ansprech­partner zur Verfügung:
(0 52 41) 70 940-49
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